Amtliche Dienstleistungen – Verkehrssicherheitsprüfungen von Fahrzeugen

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Es gibt zahlreiche regelmäßige Prüftätigkeiten, die durch die geltenden Straßenverordnung für jeden Fahrzeughalter verpflichtend vorgeschrieben sind und durchgeführt werden müssen.

Diese Vorschriften dienen der allgemeinen Verkehrssicherheit und der Verkehrstauglichkeit von Fahrzeugen. Eine Überschreitung von Prüffristen und -terminen kann zu einem Bußgeld oder Eintrag ins Punkteregister kommen, wenn nicht sogar zur Stilllegung des Fahrzeuges.

Lassen Sie es nicht so weit kommen und vertrauen Sie auf unsere amtlichen Dienstleistungen für Ihr Fahrzeug.

Unsere umfangreichen amtlichen Dienstleistungen für Sie – Von HU bis zur Schadstoffplakette

Im Abstand von zwei Jahren müssen Fahrzeuge zur Hauptuntersuchung (TÜV) vorgestellt werden. Neuwagen erstmals nach 3 Jahren.

Fahrzeugänderungen, -umbauten oder -anbauten müssen dokumentiert und in die Papiere eingetragen werden. Erst mit einer Änderungsabnahmebescheinigung ist Ihr Fahrzeug wieder für den Straßenverkehr zugelassen.

Erhalten Sie einen finanziellen Vorteil durch eine Oldtimerbegutachtung und ein H-Kennzeichen. So fahren Sie auch auf der technisch sicheren Seite mit Ihrem „Schätzchen“.

Die Sicherheitsprüfung ist im Gegensatz zur HU nur für bestimmte Fahrzeugtypen relevant. Es handelt sich dabei um Lkw, Omnibusse oder Anhänger mit mehr 10 t zulässigem Gewicht. Wir beraten Sie hier gern.

Nach der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr bieten wir folgende Dienstleistungen an:

  • Schadstoffplakette
  • Prüfberichtsuche
  • ADR/GGVSE
    ADR:
    Überwachung von Fahrzeugen, die zum Transport gefährlicher Güter auf der Straße zugelassen sind
    GGVSE:
    Gefahrgutverordnung für die Straße/Eisenbahn

Sprechen Sie uns an, wenn Sie zu den oben genannten Dienstleistungen Fragen haben.

Wir beraten Sie gern.

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